Private Krankenversicherung
Beitragsbemessungsgrenze 2009
Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2009 bei 3.675 € monatlich. Die Beitragsbemessungsgrenze sollte man aber nicht mit der Versicherungspflichtgrenze verwechseln. Die Versicherungspflichtgrenze ist die Grenze ab der man nicht mehr Versicherungspflichtig für die gesetzliche Krankenversicherung ist. Man kann sich ab dieser Grenze privat versichern. Allerdings ist die Versicherungspflichtgrenze höher, sie liegt bei 4.050 €. D.h. erst ab diesem monatlichen Einkommen darf man sich als Angestellter privat versichern.
Die Beitragsbemessungsgrenze ist etwas niedriger, damit man auch diejenigen entlastet, die sich gerne privat versichern würden, dies aber noch nicht dürfen. Vor ein paar Jahren waren Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze noch gleich, durch Absenken der Beitragsbemessungsgrenze kam es zu einer Entlastung. Das Solidarprinzip ist wichtig, trotzdem ist es für diejenigen, die zwischen 3000 € und 4000 € verdienen “unfair”, weil sie einfach das meiste bezahlen und nicht viel herausbekommen.
Komforttarif Profitarif PKV
In der privaten Krankenversicherung gibt es meistens 3 Tarife. Den Standardtarif bzw. Basistarif, den Komforttarif ud den Profitarif. Im Komforttarif hat man meist eine etwas höhere Bezuschussung des Zahnersatzes, ein 2 Bett Zimmer und ein höheres Krankengeld. Im besten Tarif gibt es dann meist immer eine Chefarztbehandlung und ein 1-Bett-Zimmer. Der Profitarif wird oft von Beamten und Selbständigen gewählt, die ein sehr hohes Einkommen haben.
Wenn man jedoch älter wird, so wird man irgendwann auch mehr für seine PKV bezahlen müssen, weil man mit steigendem Alter öfter krank sein wird. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, sich vorher zu informieren ob man ohne weiteres in einen niedrigeren Tarif wechseln kann um weniger Beiträge zu bezahlen.
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