Beitragsbemessungsgrenze 2009

Beitragsbemessungsgrenze 2009

Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt 2009 44.100 €. Auf den Monat gerechnet sind das 3.675,00 €. Das heisst, dass ab diesem Betrag die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr steigen. Im Solidarprinzip zahlt derjenige, der mehr verdient, auch mehr in die Sozialsysteme ein. Nach dem Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze kann man von der GKV in die PKV wechseln. Allerdings muss man die Versichungspflichtgrenze im Vorjahr überschritten haben und auch eine ganze Weile mehr als diesen Beitrag verdienen. Es soll verhindert werden, dass ständig zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung gewechselt wird.