Versicherungspflichtgrenze 2009
Versicherungspflichtgrenze 2009
Wie hoch ist die Versicherungspflichtgrenze? Und was ist das überhaupt? Die Versicherungspflichtgrenze ist die Grenze bis zu der man sich gesetzlich versichern muss. Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze ist nicht das gleiche. Ist die Beitragsbemessungsgrenze, die sogenannte Einkommensgrenze, erreicht, steigen die Versicherungsbeiträge nicht mehr. Bis vor ein paar Jahren war die Versicherungspflichtgrenze von der Höhe her mit der Beitragsbemessungsgrenze identisch. Dies ist nun nicht mehr der Fall. Die Versicherungspflichtgrenze ist geringfügig höher. Oft werden beide miteinander verwechselt.